Richtlinien und Verfahren
Die hierin enthaltenen Richtlinien und Verfahren von Uniteambuiler.com wurden erstellt, um die Rechte und Pflichten von Uniteambuiler.com und seinen unabhängigen Mitgliedern zu erklären und zu definieren. Jedes unabhängige Mitglied erklärt sich vorbehaltlos mit allen hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden und hält Uniteambuiler.com von jeglicher Haftung frei, die sich aus dieser Vereinbarung zwischen dem unabhängigen Vertreter und Uniteambuiler.com ergeben kann.
VERHALTENSKODEX-ERKLÄRUNG
Uniteambuiler.com (im Folgenden als das “Unternehmen” bezeichnet) hat den folgenden Verhaltenskodex aufgestellt, um den angemessenen, effizienten und ethischen Betrieb des Unternehmens zu leiten. Wir verlangen von unseren Mitgliedern und Kunden, sich an den Buchstaben und den Geist dieses Kodex zu halten, der unseren Vertrag mit allen registrierten Parteien von Uniteambuiler.com bildet. 1. Verpflichtung der Mitglieder. Die Mitglieder von Uniteambuiler.com sind verpflichtet: a. sich ethisch und professionell zu verhalten; e. die Produkte wahrheitsgemäß darzustellen und keine Produktbehauptungen aufzustellen, die nicht durch offizielle Veröffentlichungen des Unternehmens genehmigt und/oder unterstützt werden; f. die geltenden Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten; g. aktuelle und korrekte Informationen über die Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Sozialversicherungsnummer, Zahlungsmethode und alle anderen Daten in ihrer Datei zu pflegen. Die Mitglieder von Uniteambuiler.com werden nicht: a. betrügerische, ungesetzliche oder unethische Geschäfts- oder Rekrutierungspraktiken anwenden; b. unter hohem Druck verkaufen oder rekrutieren; c. irreführende Verkaufsbehauptungen oder Garantien in Bezug auf die Produkte des Unternehmens machen; d. irreführende Behauptungen oder Garantien in Bezug auf potenzielle Gewinne machen; e. Minderjährige oder Personen, die nicht in der Lage sind, eine informierte Entscheidung zu treffen, zu sponsern oder anzumelden; f. Geschäftstätigkeiten in anderen als den von Uniteambuiler.com genehmigten Ländern durchzuführen; g. Geschäftsvolumen auf dem Konto eines anderen Mitglieds oder Kunden zu erwerben, um sich für einen Bonus oder eine Provision zu qualifizieren; oder h. in irgendeiner Weise zu versuchen, die Richtlinien von Uniteambuiler.com zu verletzen oder zu umgehen. i. Inhalte für Erwachsene bereitzustellen, zu verbreiten oder zu fördern.
Abschnitt 1 Mitglied werden
A. Alter der Volljährigkeit. Um Mitglied zu werden, müssen alle Antragsteller die Volljährigkeit erreicht haben, in der Regel achtzehn (18) Jahre alt sein, und zwar in der Gerichtsbarkeit, in der sie ansässig sind. B. Ein neues Mitglied wird von der Gesellschaft ermächtigt, Mitgliedsrechte auszuüben und eine Mitgliedschaft zu betreiben, wenn es als Mitglied beitritt, indem es die erforderlichen Informationsfelder auf einer der Beitrittsseiten der Website ausfüllt oder die Mitgliedschaft auf der Website von einem Vorzugskunden zu einem Mitglied aufwertet, und diesen Richtlinien und Verfahren zustimmt. C. Das Recht, einen Mitgliedsvertrag anzunehmen oder zu verlängern, liegt allein bei der Gesellschaft. D. Von einem Mitglied kann verlangt werden, dass es dem Unternehmen einen Nachweis über seinen Wohnsitz, seine Arbeitsgenehmigungen und seine Fähigkeit, in dem Land, in dem es geschäftlich tätig ist, legal Geschäfte zu tätigen, vorlegt. E. Mitglieder sind nicht verpflichtet, selbst Produkte zu kaufen. Um jedoch aktiv zu bleiben und sich für den Erhalt von Provisionen zu qualifizieren, müssen sie jeden Kalendermonat ein persönliches Volumen von mindestens 30BV aufrechterhalten. Dies kann entweder durch einen persönlichen Kauf oder durch den Verkauf des Produkts an eine andere Person erreicht werden. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann zur Auflösung des Kontos führen. F. Geschäftliche Einheiten. Wenn es sich bei dem Mitglied um ein Unternehmen handelt, kann der Antragsteller auch aufgefordert werden, eine Identifikationsnummer für das Unternehmen und eine Erklärung über das wirtschaftliche Interesse vorzulegen, die die Unterschrift und die Identifikationsnummer oder eine andere persönliche Identifikationsnummer jeder Person enthalten muss, die ein wirtschaftliches Interesse an dem Unternehmen hat. Zur Überprüfung der Form des Unternehmens, der Inhaber des wirtschaftlichen Interesses und der Zeichnungsberechtigten kann das Unternehmen vom Antragsteller jederzeit die Vorlage einer Kopie der Gründungsurkunde, des Gesellschaftsvertrags oder anderer Gründungsunterlagen verlangen. G. Identifikationsnummer. Für die Steuerberichterstattung (sofern erforderlich) und zu Identifikationszwecken (sofern gesetzlich zulässig) verlangt das Unternehmen vom Antragsteller die Angabe der Identifikationsnummer oder einer anderen persönlichen Identifikationsnummer. Die Nichtbereitstellung dieser Nummer kann zur Ablehnung des Antrags oder zur Streichung der Mitgliedschaft oder zur Einbehaltung von Provisionen führen. H. Ungenaue Informationen. Stellt das Unternehmen fest, dass die Mitgliedschaftsvereinbarung oder die Erklärung über das wirtschaftliche Interesse ungenaue oder falsche Angaben enthält, kann es eine Mitgliedschaft sofort beenden oder die Mitgliedschaftsvereinbarung von Anfang an für null und nichtig erklären. Darüber hinaus ist das Mitglied verpflichtet, der Gesellschaft laufend alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Richtigkeit des Vertrags auswirken. I. Laufzeit. Der Vertrag ist für den Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Anmeldung gültig. Danach wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn die Mitgliedschaft bei Uniteambuiler.com aktiv bleibt. J. Nicht-exklusives Territorium. Die Ermächtigung eines Mitglieds, Mitgliedsrechte auszuüben und eine Mitgliedschaft zu betreiben, beinhaltet keine Gewährung eines exklusiven Franchise- oder Territoriums an ein Mitglied, noch ist es einem Mitglied erlaubt, solche Ansprüche zu stellen.
Abschnitt 2 Pflichten eines Mitglieds und Verwaltung einer Mitgliedschaft
A. Einhaltung. Das Mitglied ist verpflichtet, jederzeit alle Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags einzuhalten. B. Unabhängiger Auftragnehmer. Ein Mitglied ist ein unabhängiger Vertragspartner und ist für seine eigenen Geschäftsausgaben, Entscheidungen und Handlungen verantwortlich. 1. Ein Mitglied darf sich selbst nicht als Vertreter, Angestellter, Partner oder Joint Venture mit dem Unternehmen darstellen. Ein Mitglied darf im Namen der Gesellschaft keine Käufe tätigen oder Transaktionen abschließen. 2. Die Arbeitszeiten, Geschäftsausgaben und Geschäftspläne eines Mitglieds werden nicht von der Gesellschaft vorgeschrieben. Ein Mitglied darf keine gedruckten oder mündlichen Erklärungen abgeben, die etwas anderes behaupten oder implizieren. 3. Das Mitglied haftet in vollem Umfang für alle seine mündlichen und/oder schriftlichen Äußerungen zu den Produkten und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in den offiziellen Unterlagen des Unternehmens enthalten sind, und das Mitglied erklärt sich bereit, das Unternehmen von allen Ansprüchen, Schäden oder sonstigen Kosten, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, die sich aus Äußerungen oder Handlungen des Mitglieds ergeben, die nicht in den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung des Vertrages. C. Einhaltung von Gesetzen. Bei der Durchführung seiner Mitgliedsgeschäfte muss ein Mitglied alle geltenden nationalen und lokalen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einhalten. Ein Mitglied darf keine Gesetze verletzen, die sich auf unlauteren Wettbewerb oder Geschäftspraktiken beziehen, einschließlich aller Gesetze, die die Werbung, das Verkaufsangebot oder den Verkauf von Produkten zu einem Preis unter dem Großhandelspreis der Produkte verbieten. D. Angebote. Ein Mitglied darf keine nicht genehmigten unternehmensfremden Pläne, Anreize, Gelegenheiten oder nicht genehmigte Verkaufstools in Verbindung mit der Förderung von Produkten anbieten oder bewerben. E. Einzelhandelsverkauf. Um als Mitglied erfolgreich zu sein, sind Zeit, Mühe und Engagement erforderlich. Es gibt keine Garantien für Provisionen, sondern nur Belohnungen auf der Grundlage der Produktivität. Ein erfolgreiches Mitgliedsgeschäft erfordert regelmäßige und wiederholte Einzelhandelsverkäufe von Produkten durch ein Mitglied. Einzelhandelsverkäufe durch die Downline-Organisation eines Mitglieds tragen ebenfalls zum Erfolg eines Mitgliedsgeschäfts bei. Das Unternehmen fördert Einzelhandelsverkäufe an mindestens zwei Kunden pro Monat. Ein Mitglied ist verpflichtet, alle Aufzeichnungen über Einzelhandelsverkäufe mindestens vier Jahre lang aufzubewahren, und die Einhaltung der Anforderungen des Unternehmens an Einzelhandelsverkäufe wird vom Unternehmen stichprobenartig kontrolliert. Jedes Produkt, das von Nicht-Mitgliedern oder Einzelhandelskunden (keine Vorzugskunden) gekauft wird, wird automatisch monatlich auf die Anforderungen für Einzelhandelsverkäufe angerechnet. F. Negative Äußerungen. Ein Mitglied darf keine verunglimpfenden, irreführenden, ungenauen oder unfairen Aussagen, Darstellungen, Behauptungen oder Vergleiche machen in Bezug auf: 1. das Unternehmen, seine Produkte, seine kommerziellen Aktivitäten oder seine Mitglieder; oder 2. andere Unternehmen, einschließlich Konkurrenten, deren Dienstleistungen, Produkte oder kommerzielle Aktivitäten. I. Unethisches Verhalten. Ein Mitglied muss sich bei der Durchführung von Mitgliedsgeschäften jederzeit ethisch und professionell verhalten. Ein Mitglied wird sich nicht an unethischen Aktivitäten beteiligen, noch wird es Mitgliedern in seiner Downline-Organisation erlauben, sich an unethischen Aktivitäten zu beteiligen. Beispiele für unethische Aktivitäten sind unter anderem die folgenden: 1. Verwendung der Kreditkarte eines anderen Mitglieds ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung; 2. unbefugte Verwendung vertraulicher Informationen des Unternehmens; 3. unternehmensübergreifende Rekrutierung (einschließlich Beihilfe und Anstiftung zu unternehmensübergreifender Rekrutierung); 4. Aufstellung nicht genehmigter Behauptungen über das Produkt; 5. Aufstellung von Einkommensansprüchen über das Mitgliedsgeschäft, die nicht mit den Bestimmungen der Richtlinien und Verfahren übereinstimmen; 6. Falsche Aussagen oder falsche Darstellungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: unwahre oder irreführende Darstellungen oder Verkaufsangebote in Bezug auf die Qualität, Verfügbarkeit, Qualität, Preis, Zahlungsbedingungen, Rückerstattungsrechte, Garantien oder Leistung von Produkten; 7. persönliches Verhalten, das das Unternehmen und/oder seine Mitglieder in Misskredit bringt; 8. Verletzung der Gesetze und Vorschriften, die das Mitgliedsgeschäft betreffen; 9. Nichterfüllung der Mitgliedspflichten; 10. Verletzung des Ethikkodex; oder 11. Verstoß gegen die Richtlinien und Verfahren. G. Cross-Line-Recruiting. Dem Mitglied ist es untersagt, Cross-Line-Recruiting zu betreiben, sei es für Uniteambuiler.com oder für ein anderes Network-Marketing- oder Direktvertriebsunternehmen. H. Firmenübergreifende Rekrutierung. Wenn ein Mitglied ein anderes Mitglied nicht persönlich gesponsert hat, ist es ihm während der Vertragslaufzeit und für ein (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages untersagt, dieses Mitglied für den Verkauf oder Kauf von anderen Produkten oder Dienstleistungen als den von Uniteambuiler.com angebotenen zu werben. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Anwerbung eine unangemessene und ungerechtfertigte Einmischung in das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen Mitgliedern, die Umwandlung von Eigentum des Unternehmens und die Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens darstellt. Das Mitglied erklärt sich ferner damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diese Regel dem Unternehmen einen unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt und dass das Unternehmen zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln Anspruch auf eine sofortige, vorübergehende, vorläufige und dauerhafte Unterlassungsverfügung ohne Kaution hat; und dass eine solche Unterlassungsverfügung den Zeitraum nach Beendigung dieser Einschränkung um bis zu ein (1) Jahr ab dem Datum des letzten Verstoßes gegen diese Bestimmung verlängern kann. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung des Vertrags. Die Bestimmungen dieses Abschnitts heben keine anderen Rechte und Rechtsmittel auf, die das Unternehmen in Bezug auf die Verwendung seiner vertraulichen Informationen oder andere Vertragsverletzungen hat. I. Beilegung von Streitigkeiten. Ein Mitglied muss alle Aktivitäten im besten Interesse des Unternehmens durchführen. Upline-Leader müssen sich nach besten Kräften bemühen, Streitigkeiten in ihren Downline-Organisationen beizulegen. Alle persönlichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern müssen schnell, privat und im besten Interesse des Unternehmens beigelegt werden. J. Keine Behauptungen über eine einzigartige Beziehung. Ein Mitglied darf nicht behaupten oder andeuten, dass es eine einzigartige Beziehung zu den Führungskräften oder Mitarbeitern des Unternehmens hat, einen Vorteil daraus zieht oder Zugang zu ihnen hat, den andere Mitglieder nicht haben. K. Schädliches Verhalten. Wenn ein Verhalten eines Mitglieds oder eines Teilnehmers an der Mitgliedschaft von der Gesellschaft als schädlich, störend oder nachteilig für die Gesellschaft oder andere Mitglieder eingestuft wird, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen angemessene Maßnahmen gegen ein Mitglied ergreifen. L. Kein Verlass. Ein Mitglied darf sich nicht auf die Gesellschaft verlassen, wenn es um Rechts-, Steuer-, Finanz- oder andere professionelle Beratung geht, noch darf es sich auf eine solche Beratung verlassen, wenn sie erteilt wird. M. Versicherung. Das Unternehmen unterhält eine Produkthaftpflichtversicherung in wirtschaftlich angemessener Höhe. Das Unternehmen verteilt jedoch weder Kopien der Versicherungspolice noch legt es die Höhe der Versicherungssumme offen. Da die Gesetze je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich sind, empfiehlt das Unternehmen seinen Mitgliedern, sich bezüglich des Umfangs ihrer persönlichen gesetzlichen Haftung in Bezug auf ihre unabhängigen Geschäfte mit einem Anwalt zu beraten. N. Datenschutz für Mitgliederinformationen. Ein Mitglied ermächtigt die Gesellschaft, seine Kontaktinformationen an die Upline des Mitglieds und an die Downline-Organisation des Mitglieds drei (3) Anmelder-Generationen darunter oder an die Mitglieder, für die das Mitglied die nächste Upline ist, weiterzugeben. Die Kontaktinformationen dürfen nur für das Geschäft des Mitglieds verwendet werden. O. Benachrichtigung über nachteilige Maßnahmen. Ein Mitglied muss das Unternehmen unverzüglich schriftlich über potenzielle oder tatsächliche rechtliche Ansprüche Dritter gegen das Mitglied informieren, die sich aus dem Mitgliedsgeschäft oder der Downline-Organisation ergeben oder damit in Verbindung stehen und sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken können. Nach der Benachrichtigung des Mitglieds kann das Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sich selbst zu schützen, einschließlich der Kontrolle von Rechtsstreitigkeiten oder der Beilegung von Rechtsansprüchen. Wenn das Unternehmen in der Angelegenheit Maßnahmen ergreift, darf sich das Mitglied nicht einmischen oder an der Angelegenheit beteiligen. P. Freigabe für die Verwendung von Foto-, Audio- oder Videobildern und/oder Testimonials. Das Unternehmen kann Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen oder schriftliche oder mündliche Aussagen eines Mitglieds bei Veranstaltungen des Unternehmens machen oder dies direkt von einem Mitglied verlangen. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden und erteilt dem Unternehmen hiermit das uneingeschränkte und unwiderrufliche Recht und die Erlaubnis, solche Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen oder Befürwortungen ganz oder teilweise, einzeln oder in Verbindung mit anderen Fotos oder Videos oder anderen Befürwortungen in allen gegenwärtigen oder zukünftigen Medien und für jeden beliebigen Zweck, einschließlich (aber nicht ausschließlich) Marketing, Werbung, Verkaufsförderung und/oder Öffentlichkeitsarbeit, zu verwenden, wiederzuverwenden, auszustrahlen, erneut auszustrahlen, zu veröffentlichen oder erneut zu veröffentlichen; und ein solches Foto und/oder Video im Original oder in der Wiederveröffentlichung im Namen des Unternehmens oder unter einem anderen Namen urheberrechtlich zu schützen. Unabhängig von anderen Vereinbarungen oder Verträgen, die das Mitglied möglicherweise mit einer anderen Einrichtung hat, erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass jede Nutzung durch das Unternehmen, wie in diesem Abschnitt dargelegt, gebührenfrei ist, ein Auftragswerk darstellt und keinen anderen Ansprüchen unterliegt. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen gegen jegliche Ansprüche anderer Parteien zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung der hier gewährten Rechte durch das Unternehmen ergeben. Das Mitglied bestätigt, dass die Informationen, die es als Zeugnis oder in einem Foto, Video oder Ton wiedergibt, nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und genau sind. Das Mitglied verzichtet auf jegliches Recht, das fertige oder unfertige Produkt bzw. die fertigen oder unfertigen Produkte, die Werbetexte, das gedruckte, aufgezeichnete, fotografische oder Videomaterial, das in Verbindung damit verwendet wird, oder jegliche Verwendung, die daraus gemacht wird, zu überprüfen oder zu genehmigen. Q. Führung der Geschäfte des Mitglieds auf internationaler Ebene. Ein Mitglied hat das Recht, in jedem autorisierten Land tätig zu werden, in dem das Mitglied das Mitgliedsgeschäft rechtmäßig betreiben darf. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, alle nationalen und lokalen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten, wenn es in einem autorisierten Land Mitgliedsgeschäfte tätigt. 1. Nur mit Genehmigung des Unternehmens darf ein Mitglied versuchen, die Genehmigung, Lizenzierung, den Vertrieb und/oder die Registrierung von Produkten oder Geschäftspraktiken, Warenzeichen, Handelsnamen oder Internet-Domainnamen zu erwirken oder im Namen des Unternehmens in internationalen Ländern und Märkten Geschäfte jeglicher Art zu tätigen. 2. Ein Mitglied darf in keinem Land Produkte oder Geschäftspraktiken, Warenzeichen, Handelsnamen oder Internet-Domainnamen ohne Genehmigung des Unternehmens verkaufen, vertreiben, lizenzieren oder registrieren. 3. Eine Liste der Länder, in denen Geschäfte zugelassen sind, wird auf der Website veröffentlicht.
Abschnitt 3 Bestellung von Unternehmensprodukten
A. Vorrat. Da das Unternehmen seinen Mitgliedern keine spezifischen Mindestbestandsanforderungen auferlegt, muss ein Mitglied nach eigenem Ermessen die Menge an Bestand bestimmen, die es benötigt, um seine prognostizierten Einzelhandelsumsätze und den persönlichen Bedarf zu decken. B. Bestellung. Die Produkte können per Telefon, Post, Fax oder Internet bestellt werden. 1. Bestellungen, die per Fax, Post oder persönlich abgegeben werden, müssen unter Verwendung einer aktuellen Preisliste des Mitglieds und eines vollständig ausgefüllten Bestellformulars erfolgen. Die Preise für die Produkte des Unternehmens können nach Ermessen des Unternehmens geändert werden. 2. Die Zahlung muss den genauen Betrag der Bestellung ausmachen und kann mit den derzeit verfügbaren Methoden erfolgen (Bankscheck, Zahlungsanweisung, Kreditkarte, Bargeld, Lastschriftverfahren und/oder Kreditbriefe). Banküberweisungen können nur bei großen Bestellmengen möglich sein. Persönliche und/oder geschäftliche Schecks werden nicht als Zahlungsmittel für Produkte akzeptiert. 3. Die unbefugte Verwendung der Kreditkarte einer anderen Person ist verboten. C. Autobill Programm . 1. Ein Mitglied kann sich für die Teilnahme am Autobill-Programm entscheiden. Autobill kann jederzeit durch Einreichung der Produktbestellung auf der Website, durch einen Anruf beim Unternehmen oder durch eine schriftliche Anfrage an das Unternehmen unter Angabe der zu verwendenden Zahlungsmethode eingerichtet werden. Bei der Einrichtung des Autobill-Programms zum Zeitpunkt der Anmeldung dient die Mitgliedervereinbarung als Bestätigung für die Einrichtung. Ein Autobill-Konto wird zu einem bestimmten Zeitpunkt im Monat belastet. 2. Um seine Autobill-Bestellung zu ändern oder zu kündigen, kann das Mitglied dies entweder auf seiner Autobill-Seite im Abschnitt “Produktbestellung” auf der Website auswählen oder den Kundendienst kontaktieren. Autobill-Bestellungen können jederzeit storniert werden, bevor die Bestellung in Rechnung gestellt wird. D. Verkaufssteuer, GST, Mehrwertsteuer. 1. Die Umsatzsteuer wird auf den empfohlenen Verkaufspreis des Produkts erhoben und anhand der für den Ort, an dem sich der Nutzer befindet, geltenden Sätze berechnet. Das Unternehmen zieht die Umsatzsteuer ein und führt sie an die zuständige Steuerbehörde ab. In Gerichtsbarkeiten, in denen ein Mitglied als Quellensteuervertreter bei einer örtlichen Umsatzsteuerbehörde registriert ist und dem Unternehmen ein "Sales and Use Tax Exemption Certificate" oder ein gleichwertiges Dokument vorgelegt hat, liegt die Einziehung der Umsatzsteuer in der Verantwortung des Mitglieds. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, jedes Jahr eine aktualisierte Kopie seiner Bescheinigung über die Befreiung von der Umsatzsteuer vorzulegen. 2. In allen anderen Gerichtsbarkeiten wird die GST, Mehrwertsteuer oder eine andere anwendbare Transaktionssteuer auf den Kaufpreis erhoben. Das Unternehmen gibt seine GST- oder MwSt.-Nummer an und stellt ordnungsgemäße Rechnungen aus, die, sofern gesetzlich zulässig, auch elektronisch erstellt werden können. Das Unternehmen rechnet die GST oder Mehrwertsteuer nicht in die Provisionszahlungen ein. Mitglieder, die für die GST oder Mehrwertsteuer registriert sind und die GST oder Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistungen erheben und abführen müssen, können eine gültige GST- oder Mehrwertsteuerrechnung an die Gesellschaft senden, um ihnen die GST oder Mehrwertsteuer auf Provisionseinnahmen in Rechnung zu stellen. I. Rückgabe, Rückerstattung und Umtausch. Das Unternehmen erstattet den Kaufpreis des Produkts oder tauscht es um, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind. 1. Uniteambuiler.com unterhält eine 3-tägige Rückerstattungspolitik. Dies gilt sowohl für die ersten Mitgliedsbeiträge als auch für die monatlichen Gebühren. Nach Ablauf von 3 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zahlung wird keine Rückerstattung für diese Bestellung gewährt.
Abschnitt 4 Vermarktung des Produkts und der Gelegenheit
A. Verwendung von Verkaufstools. Ein Mitglied darf nur von der Gesellschaft genehmigte Verkaufstools für ein autorisiertes Land verwenden. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass es, wenn es ein Fulfillment-Unternehmen oder einen anderen Dritten für den Verkauf oder die Verteilung von Verkaufstools einsetzt, mit dem Fulfillment-Unternehmen oder dem Dritten eine Geheimhaltungsvereinbarung (die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird) abschließt, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder- und Kundeninformationen vor der Offenlegung geschützt werden und das alleinige Eigentum der Gesellschaft bleiben. B. Genehmigung von Verkaufstools. Ein Mitglied muss alle Verkaufstools vor ihrer Verwendung dem Unternehmen zur Genehmigung vorlegen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens, ob es ein vorgeschlagenes Verkaufstool genehmigt oder ablehnt. Das Genehmigungsverfahren dauert in der Regel mindestens drei (3) Wochen. Um sich ändernden Gesetzen und Vorschriften gerecht zu werden, kann das Unternehmen die vorherige Genehmigung eines Verkaufsinstruments widerrufen und das Mitglied auffordern, ein zuvor genehmigtes Verkaufsinstrument auf eigene Kosten und mit eigenen Verpflichtungen vom Markt zu nehmen. Im Falle einer Genehmigung schickt das Unternehmen dem Mitglied eine E-Mail, in der es die Genehmigung der genannten Verkaufstools bestätigt. C. Produktansprüche. Die einzigen Behauptungen und Zusicherungen, die Mitglieder in Bezug auf Produkte machen dürfen, sind diejenigen, die in der vom Unternehmen verteilten Literatur zu finden sind. Jegliches Material von Dritten, das für Mitgliedergeschäfte verwendet wird, muss allen bundesstaatlichen und lokalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Ein Mitglied darf keine ausdrücklichen oder stillschweigenden gesundheitsbezogenen oder medizinischen Behauptungen in Bezug auf ein Produkt aufstellen, es sei denn, diese Behauptungen werden in der Unternehmensliteratur veröffentlicht, die für das Land, in dem die Behauptungen aufgestellt werden, zugelassen ist. Unter keinen Umständen darf ein Mitglied ein Produkt als für ein bestimmtes Leiden geeignet verschreiben. Es dürfen keine Behauptungen über die therapeutischen oder heilenden Eigenschaften eines von der Gesellschaft angebotenen Produkts aufgestellt werden. D. Keine Veränderung. Die Mitglieder dürfen Produkte nicht umetikettieren, verändern oder neu verpacken. E. Keine Befürwortungsansprüche. Kein Mitglied darf andeuten, dass die Werbung, der Betrieb oder die Organisation des Unternehmens von einer staatlichen Aufsichtsbehörde genehmigt, sanktioniert oder gebilligt wurde, es sei denn, dies ist auf der Website des Unternehmens vermerkt. F. Verbot von Einkommensansprüchen. Einem Mitglied ist es untersagt, falsche, irreführende oder nicht repräsentative Behauptungen in Bezug auf das Verdienstpotenzial aufzustellen. Wenn ein Mitglied eine Einkommensangabe macht, muss diese auf dem tatsächlichen Verdienst beruhen und die aktuelle Offenlegung des Jahresdurchschnittseinkommens des Unternehmens, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht ist, muss zusammen mit der Einkommensangabe vorgelegt werden. G. Verwendung von Warenzeichen und Urheberrechten. 1. Die Gesellschaft kann Mitgliedern Lizenzen für die Nutzung ihrer Warenzeichen erteilen, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Beschränkungen und vorbehaltlich der Beschränkungen in einer Lizenzvereinbarung. Eine Lizenzvereinbarung kann per E-Mail an den Kundensupport angefordert werden. 2. Mitglieder dürfen keine der aktuellen oder später erworbenen Marken der Gesellschaft oder verwirrend ähnliche Variationen ihrer Marken in einer Weise verwenden, die zu Verwechslungen, Irrtümern oder Täuschungen in Bezug auf die Herkunft der beworbenen Produkte oder Dienstleistungen führen kann. 3. Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Angaben darf ein Mitglied die Marken des Unternehmens oder verwirrend ähnliche Abwandlungen seiner Marken (z. B. DTR, Destination Resorts Travel, Destenation Travel Resorts, Uniteambuiler.coms usw.) nicht in einem Geschäftsnamen, einer E-Mail-Adresse, einem Internet-Domänennamen oder Subdomänennamen, einer URL, einer Telefonnummer oder in einer anderen Adresse oder Bezeichnung verwenden. Ein Mitglied darf die Marken des Unternehmens in einer URL, einer Internet-Domain oder einem Sub-Domain-Namen verwenden, vorausgesetzt, das Mitglied hat einen Lizenzvertrag für eine vom Unternehmen lizenzierte Website abgeschlossen. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen einer solchen Lizenzvereinbarung einzuhalten und erkennt hiermit an, dass das Unternehmen alle Rechte an den Marken des Unternehmens in einer solchen URL, Internet-Domain oder einem Sub-Domain-Namen besitzt und weiterhin besitzen wird und dass das Unternehmen das Recht hat, eine solche Nutzung der Marken des Unternehmens aus jedem Grund und zu jeder Zeit zu widerrufen. Das Mitglied erklärt sich ferner damit einverstanden, dass das Unternehmen das Recht hat, eine solche URL jederzeit zu erwerben, indem es die nominale Registrierungsgebühr an das Mitglied zahlt, und das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, eine solche URL an das Unternehmen zu übertragen und alle anderen notwendigen Schritte zu unternehmen, die vom Unternehmen verlangt werden, um eine solche Übertragung zu bewirken. 4. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, jede Registrierung von Firmennamen, Handelsnamen, Warenzeichen oder Internet-Domainnamen, die unter Verletzung dieser Bestimmungen registriert oder reserviert wurden, unverzüglich an das Unternehmen zurückzuübertragen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung des Vertrags. 5. Die Mitglieder dürfen die Marken des Unternehmens nicht auf nicht genehmigten Verkaufstools verwenden. 6. Das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Abwandlung seiner Marke verwechselbar ähnlich ist. 7. Die Mitglieder dürfen die Marken des Unternehmens nicht in Ländern verwenden, in denen die Verwendung solcher Marken verboten ist. 8. Ein Mitglied darf den Namen, die Logos, die Marken oder andere Verweise auf die Geschäfts- oder Produktionspartner der Gesellschaft nicht in einem Verkaufsinstrument, in der Korrespondenz oder in irgendeiner Form von Werbung verwenden. 9. Die Literatur und Medien des Unternehmens sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt werden. H. Verwendung von “Unabhängiges Mitglied” in der Werbung. Wenn ein Mitglied eine geschäftliche Bezeichnung wählt, muss diese deutlich angeben, dass das Mitglied ein “Unabhängiges Mitglied von Uniteambuiler.com” ist. Der Titel eines Mitglieds darf nicht implizieren, dass das Mitglied ein Angestellter oder Vertreter des Unternehmens ist. Jedes Mal, wenn das Logo oder der Name des Unternehmens in schriftlicher Form und in Bezug auf das Mitglied verwendet wird, muss sich das Mitglied als “Unabhängiges Mitglied von Uniteambuiler.com” ausweisen. I. Methoden der Werbung. Mitglieder können mit den folgenden Mitteln werben: 1. Zeitungen: Ein Mitglied kann eine allgemeine Geschäftsgelegenheitsanzeige im Kleinanzeigenteil einer lokalen Zeitung aufgeben, sofern die Anzeige allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. 2. Telefonbuch: Jedes Mitglied kann einen Texteintrag seines Namens in den weißen oder gelben Seiten eines Telefonbuchs aufgeben, gefolgt von “Uniteambuiler.com Independent Member”. Grafische und Display-Anzeigen in Telefonbüchern sind verboten. 3. Elektronische Mail-Anzeigen: Alle Anzeigen, die per E-Mail, Telefon oder Fax verschickt werden, müssen den Anti-Spamming-Gesetzen des Staates oder Landes entsprechen, in dem der Empfänger wohnt. Das Mitglied ist verpflichtet, sich über alle Gesetze bezüglich unerwünschter kommerzieller E-Mails zu informieren und diese einzuhalten. 4. Fernsehen und Radio: Fernseh- und Radiowerbung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Unternehmen. Entsprechende Anträge sind über den Kundendienst einzureichen. 5. Befürwortung durch Prominente: Ein Mitglied kann mit der Unterstützung eines Prominenten werben, wenn es eine schriftliche Genehmigung des Unternehmens und die ausdrückliche, vorherige, schriftliche Zustimmung des Prominenten für jede Verwendung seines Namens erhält. 6. Messen, Tauschbörsen usw.: Ein Mitglied darf Produkte auf Basaren, Flohmärkten, Messen, Tauschbörsen, Tradeshows oder anderen ähnlichen Zusammenkünften nur zu einem Preis verkaufen oder bewerben, der nicht unter dem Mitgliedspreis der auf der Website aufgeführten Produkte liegt. 7. Internet-Auktionsseiten: Ein Mitglied darf Produkte auf Internet-Auktionsseiten (z. B. eBay) verkaufen oder deren Verkauf erleichtern, sofern der Mindestverkaufspreis des Produkts nicht unter dem Mitgliedspreis des Produkts auf der Website liegt. Ein Mitglied darf keinen Dritten damit beauftragen, Produkte auf Auktions-Websites einzustellen oder Produkte an Dritte zu verkaufen, wenn das Mitglied weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass diese Produkte auf Auktions-Websites zu einem Preis verkauft werden, der unter dem Mitgliedspreis für das Produkt liegt. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung des Vertrags. J. Werbung bei vom Unternehmen gesponserten Veranstaltungen. Bei vom Unternehmen gesponserten Veranstaltungen dürfen Mitglieder ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht für Produkte oder Dienstleistungen werben, diese verkaufen oder fördern, die nicht vom Unternehmen stammen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die Werbung für Veranstaltungen, Systeme oder Materialien, die nicht vom Unternehmen gesponsert werden, (ii) organisierte Werbung von Person zu Person, (iii) die Verteilung von Flyern, DVDs oder anderen Materialien oder (iv) die Verwendung anderer Formen der Werbung, die das Unternehmen für unangemessen hält. K. Internet-Werbung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt K.7 dürfen Mitglieder nur eine vom Unternehmen lizenzierte Website verwenden, um Produkte oder die Geschäftsgelegenheit über das Internet zu bewerben. Die Werbung für Produkte oder die Geschäftsgelegenheit über eine nicht lizenzierte Website ist streng verboten. Mitglieder, die eine vom Unternehmen lizenzierte Website betreiben möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Ein Mitglied darf erst dann einen Website-Lizenzvertrag abschließen, wenn es einen Website-Schulungskurs des Unternehmens absolviert hat. 2. Alle lizenzierten Websites müssen zunächst von der Gesellschaft geprüft und als Verkaufstools genehmigt werden. Lizenzierte Websites müssen unternehmensspezifisch sein und dürfen nicht für ein anderes Produkt oder eine andere Gelegenheit werben oder einen Link zu einem solchen Produkt oder einer solchen Gelegenheit enthalten. 3. Mitglieder dürfen keine Schlüsselwörter oder Meta-Tags verwenden, um für eine lizenzierte Website im Internet zu werben, wenn die Suchwörter oder Meta-Tags explizit oder implizit illegale oder unbegründete Gesundheits- oder Einkommensansprüche darstellen. 4. Das Unternehmen kann die Lizenz für jede zuvor genehmigte Website jederzeit und aus beliebigen Gründen widerrufen, einschließlich Änderungen von Bundes- und lokalen Gesetzen und Vorschriften. 5. Mitglieder dürfen für die Geschäftsmöglichkeit und die Produkte auf Social-Networking-Sites wie “Facebook” und “Twitter”, auf Video-Sites wie “YouTube” und “Google Video” und auf Blogging-Sites wie “WordPress” und “Blogger” (zusammenfassend “Social-Media-Sites”) werben, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a. Alle Text-, Audio- und Video-Postings enthalten keine Produkt- oder Einkommensansprüche. Für Produktinformationen können die Mitglieder die Betrachter auf ihre Uniteambuiler.com-Website, die Website des Unternehmens oder eine vom Unternehmen lizenzierte Website verweisen; b. Videos, die auf Social Media Sites veröffentlicht werden, müssen während des gesamten Videos den Text “Uniteambuiler.com Independent Member” enthalten; c. Das Unternehmen kann die Social Media Sites auf die Einhaltung des Vertrags hin überwachen, und das Mitglied erklärt sich bereit, die Social Media Sites auf Aufforderung des Unternehmens unverzüglich zu entfernen oder zu ändern, um den Vertrag einzuhalten. L. Werbung und Verkaufspreis von Produkten im Internet. Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass die Werbung und der Verkauf aller Produkte im Internet nur auf einer vom Unternehmen lizenzierten Website erfolgen darf und dass der Werbe- und Verkaufspreis aller Produkte auf einer solchen Website (i) im Falle des Verkaufs an einen Antragsteller nicht niedriger sein darf als der Preis der Produkte für das Mitglied und der Betrag, den das Unternehmen für Steuern und Bearbeitung berechnet. In Verbindung mit diesem Abschnitt erklärt sich das Mitglied auch damit einverstanden, dass alle Werbungen bezüglich des Preises der Produkte wahrheitsgemäß sind und keine irreführenden Aussagen enthalten (z.B. “niedrigster verfügbarer Preis”, der den Eindruck erweckt, dass ein Mitglied die Produkte zu einem niedrigeren Preis als andere Mitglieder verkaufen kann, usw.). Das Mitglied erkennt an und stimmt zu, dass es keine Produkte im Internet bewerben oder verkaufen darf, die von einem anderen Mitglied erworben wurden. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt durch ein Mitglied stellt einen Vertragsbruch dar und führt zur Beendigung der Mitgliedschaft. M. Massenkommunikation. Für die Zwecke dieses Abschnitts werden “Massenmitteilungen” als Mitteilungen definiert, die dazu bestimmt sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) Tagen zwanzig (20) oder mehr Mitglieder in der Downline-Organisation des Absenders oder mindestens drei Mitglieder zu erreichen, die Cross-Line sind. Die folgenden Regeln gelten für alle Massenmitteilungen, die von einem Mitglied herausgegeben werden: 1. Mitglieder, die die Massenmitteilungen erhalten sollen, müssen sich wissentlich dafür entschieden haben, die Massenmitteilung zu hören oder zu erhalten a. durch Registrierung (wenn die Massenmitteilung bei einer Veranstaltung oder einem Webinar empfangen wird); und/oder b. durch eine bestätigende Anfrage, wenn die Massenmitteilung per E-Mail oder auf einer Website zugestellt wird. 2. Wird die Massenmitteilung per E-Mail zugestellt, muss eine Abmeldefunktion deutlich sichtbar in der Massenmitteilung vorhanden sein. 3. Die Massenmitteilung muss den Bestimmungen dieses Abschnitts entsprechen. 4. Der folgende Haftungsausschluss ist in allen Massenmitteilungen, in denen für eine bestimmte Baumethode geworben wird, an prominenter Stelle anzubringen: Es gibt viele Methoden und Techniken, die erfolgreich für den Aufbau Ihres Uniteambuiler.com-Geschäfts eingesetzt werden. Die auf dieser [Website/Webinar/E-Mail/Treffen/] beworbene Aufbaumethode kann sich von der unterscheiden, die von Ihrer Upline gelehrt wird. Bitte wenden Sie sich an Ihre Upline, wenn sie Ihnen eine andere Aufbaumethode beigebracht hat oder wenn Sie Fragen haben. 5. Das Mitglied erkennt an, dass die Erlaubnis, Datenbanken mit Mitgliederinformationen für Massenkommunikation, den Verkauf von Werkzeugen und für andere Zwecke zu erstellen, die Verwendung vertraulicher Informationen des Unternehmens darstellt, bei denen es sich um Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens handelt, und dass eine solche Verwendung für das Mitglied einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellen kann. Das Mitglied erkennt an, dass es den in dieser Vereinbarung dargelegten unternehmensübergreifenden Rekrutierungsverpflichtungen unterliegt, die auch nach Beendigung des Vertrags bestehen bleiben. N. Lead-Verteilung. Personen, die sich außerhalb des Unternehmensnetzwerks befinden, stellen häufig Anfragen an das Unternehmen bezüglich seiner Produkte. Wenn das Unternehmen feststellen kann, dass die anfragende Person die Informationen von einem bestimmten Mitglied erhalten hat oder dass es ein bestimmtes Mitglied gibt, mit dem die Person vertraut ist, wird jeder Versuch unternommen, die Person an dieses Mitglied zu verweisen. Wenn eine Verbindung zu einem bestimmten Mitglied nicht festgestellt werden kann, bleibt die endgültige Entscheidung über die Platzierung von Hinweisen dem Unternehmen vorbehalten. O. Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit. Das Unternehmen ermutigt die Mitglieder, die persönliche Medienberichterstattung zu nutzen, um ihr Geschäft zu erweitern und aufzubauen; in bestimmten Situationen ist es jedoch erforderlich, dass das Mitglied das Unternehmen kontaktiert. Dazu gehören: 1. Fälle, in denen die Geschichte oder das Medium nationales Potential hat; 2. Fälle, in denen die Geschichte eine breitere Perspektive auf das Unternehmen/Produkt erfordert; und/oder 3. wenn das Mitglied zu den Verkaufszahlen und/oder Geschäftsstrategien des Unternehmens befragt wird. P. Einzelhandels- oder Dienstleistungsbetriebe: Ein Mitglied darf über Einzelhandels- oder Dienstleistungseinrichtungen Produkte verkaufen oder für die Geschäftsgelegenheit werben, solange i) die Anzeige unabhängiger Mitgliederinformationen in den Räumlichkeiten einer Einzelhandels- oder Dienstleistungseinrichtung deutlich gekennzeichnet ist und ii) das Produkt nicht für einen Betrag verkauft wird, der unter dem auf der Website angegebenen Mitgliedspreis des Produkts liegt.
Abschnitt 5 Verfahren bei Vertragsverletzungen
A. Bedingte Verpflichtungen. Die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Mitglied sind von der gewissenhaften Erfüllung der Vertragsbedingungen durch das Mitglied abhängig. Das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Mitglied gegen den Vertrag verstößt, und kann alle oder einige der verfügbaren Rechtsmittel anwenden. B. Abhilfemaßnahmen. Im Falle eines Vertragsbruchs kann das Unternehmen beschließen, keine Maßnahmen zu ergreifen oder einige oder alle vertraglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach dem Gesetz oder nach dem Billigkeitsrecht auszuüben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: 1. Das Mitglied entweder schriftlich oder mündlich über den Verstoß zu informieren und ihm eine Frist zur Behebung des Verstoßes zu setzen; 2. vom Mitglied zusätzliche Zusicherungen für die künftige Einhaltung des Vertrages zu verlangen; 3. die Anerkennung und die damit verbundenen Vergünstigungen einzubehalten oder zu verweigern; 4. Schadensersatz festzusetzen und diesen von den Provisionszahlungen einzubehalten; 5. die Rechte des Mitglieds vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen; 6. eine einstweilige Verfügung zu beantragen; 7. den Vertrag zu kündigen; und 8. Schadenersatz und damit verbundene Kosten geltend machen. C. Meldung von Vertragsverletzungen. Wenn ein Mitglied einen Verstoß eines anderen Mitglieds gegen eine Bedingung des Vertrags beobachtet oder davon Kenntnis hat, muss das beobachtende Mitglied eine schriftliche Beschwerde per E-Mail an die Support-Abteilung des Unternehmens senden. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Untersuchung und Durchsetzung angemessener Rechtsmittel bei veralteten Ansprüchen muss jede Beschwerde wegen Verletzung der Vertragsbedingungen mit Ausnahme von unternehmensübergreifendem Recruiting dem Unternehmen innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach Beginn des angeblichen Verstoßes zur Überprüfung vorgelegt werden; Verstöße gegen unternehmensübergreifendes Recruiting müssen dem Unternehmen innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem angeblichen Verstoß gemeldet werden. Wird ein Verstoß nicht innerhalb dieses Zeitraums gemeldet, kann dies dazu führen, dass das Unternehmen den Vorwürfen nicht nachgeht, um zu verhindern, dass das Mitgliedsgeschäft aufgrund veralteter Ansprüche gestört wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen auf das Recht verzichtet, gegen Mitglieder, die der verjährten Ansprüche für schuldig befunden werden, zu ermitteln und Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. D. Umgehung des Vertrages. Der Vertrag soll die Mitglieder und das Unternehmen vor den nachteiligen Folgen einer Vertragsverletzung schützen. Mitglieder, die den Vertrag absichtlich umgehen, um indirekt das zu erreichen, was direkt verboten ist, werden so bestraft, als ob die geltende Richtlinie oder Regel direkt gebrochen worden wäre. In solchen Fällen stehen dem Unternehmen alle oben genannten Rechtsmittel zur Verfügung. Der Vertrag soll einem Mitglied nicht das Recht geben, den Vertrag direkt gegen ein anderes Mitglied durchzusetzen oder rechtliche Schritte gegen ein anderes Mitglied einzuleiten.
Abschnitt 6 Beendigung
A. Beendigung. 1. Ein Mitglied kann den Vertrag kündigen, indem es einen schriftlichen Antrag an den Support stellt, den Kundendienst anruft, eine schriftliche Nachricht schickt oder auf der Seite "Persönliche Daten" im Backoffice der Website nachfragt. 2. Das Unternehmen kann den Vertrag kündigen, wenn das Mitglied gegen die Bedingungen des Vertrags und dessen Änderungen verstößt. 3. Nach der Kündigung kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Mitgliedschaft behalten oder sie auflösen und aus der Matrix und den Enroller Trees entfernen. B. Rückgabe von vertraulichen Informationen. Ein Mitglied muss alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller davon abgeleiteten Informationen, über die es direkt oder indirekt Kontrolle hat, bei Kündigung oder auf Verlangen des Unternehmens an das Unternehmen zurückgeben. Wenn solche vertraulichen Informationen nicht zurückgegeben werden können, weil sie in elektronischem Format vorliegen, muss das Mitglied die vertraulichen Informationen bei Beendigung des Vertrags oder auf Verlangen dauerhaft löschen und vernichten. C. Rückkauf. Wenn ein Mitglied gegen den Vertrag verstößt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das in diesem Vertrag festgelegte Rückkaufverfahren zu stoppen oder zu verzögern. D. Auswirkungen einer Kündigung wegen Vertragsverletzung. 1. Ein Mitglied, dessen Vertrag von der Gesellschaft gekündigt wird, muss sechs (6) Monate warten, bevor es eine neue Mitgliedschaft beantragen kann. Während dieser Zeit kann das Mitglied kein wirtschaftliches Interesse an einer anderen Mitgliedschaft haben. 2. Bei Beendigung des Vertrages werden alle Rechte des Mitglieds an der Mitgliedschaft und dem Mitgliedsgeschäft widerrufen und beendet. In Anerkennung der Schäden, die das Unternehmen infolge der Vertragsverletzung durch das Mitglied wahrscheinlich erlitten hat und/oder erleiden wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle oder einige der folgenden Punkte: (i) Verlust des guten Willens und des Wertes der vertraulichen und geschützten Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens; (ii) Verlust eines Teils des Wertes des Geschäfts des Unternehmens; und (iii) Verlust zukünftiger Gewinne; das Mitglied willigt ein, dass alle nicht gezahlten Provisionen an das Unternehmen verfallen können, um einen Teil des Schadens auszugleichen. 3. Das Unternehmen kann sich dafür entscheiden, die Downline-Organisation einer Mitgliedschaft, die wegen eines Verstoßes beendet wurde, in einer Weise zu reorganisieren, die den besten Interessen des Unternehmens, der Downline-Organisation und der Upline dient. 4. Entscheidet sich das Unternehmen für die Beendigung einer Mitgliedschaft, an der mehr als ein wirtschaftlicher Eigentümer beteiligt ist, kann Folgendes gelten: a. Der/die ausscheidende(n) wirtschaftliche(n) Eigentümer muss/ müssen auf alle Rechte und Anteile an der Mitgliedschaft verzichten; b. Das Unternehmen darf die Downline-Organisation nicht aufteilen oder neu zuweisen; und c. Das Unternehmen darf keine Provisionen zwischen den früheren oder derzeitigen wirtschaftlichen Eigentümern der Mitgliedschaft aufteilen. E. Auswirkungen einer freiwilligen Beendigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied. 1. Der Vertrag kann von einem Mitglied, das nicht gegen den Vertrag verstößt, jederzeit freiwillig gekündigt werden, indem es der Gesellschaft eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, die von allen in der Mitgliedervereinbarung aufgeführten Personen unterzeichnet ist. Die Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem die Gesellschaft die schriftliche Mitteilung erhält. Wenn ein Mitglied gegen den Vertrag verstößt, kann es den Vertrag nicht freiwillig oder einseitig kündigen. 2. Bei Beendigung des Vertrages werden alle Rechte des Mitglieds an der Mitgliedschaft und dem Mitgliedsgeschäft widerrufen und beendet. 3. Ein Mitglied, das seine Mitgliedschaft freiwillig beendet und nicht gegen den Vertrag verstößt, kann jederzeit mit einer neuen Mitgliedschaft unter demselben oder einem neuen Anmelder wieder eintreten. 4. Ein Mitglied kann nicht freiwillig kündigen, wenn die Mitgliedschaft nicht in gutem Ansehen bei der Gesellschaft steht, was durch eine der folgenden Bedingungen belegt werden kann, aber nicht darauf beschränkt ist: (i) eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft; (ii) eine Mitgliedschaft befindet sich in einer Warteschleife, in der Aussetzung oder in der Probezeit; (iii) die Mitgliedschaft wird untersucht, aber es hat keine formelle Disziplinierung stattgefunden; oder (iv) es wurde eine Mitteilung über die Absicht der Beendigung versandt.
Abschnitt 7 Sonstiges
A. Gesamte Vereinbarung. Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Mitglied bezüglich des Vertragsgegenstandes und ist als endgültiger, vollständiger und ausschließlicher Ausdruck der Bedingungen der Parteien gedacht. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Verhandlungen und vorgeschlagenen, aber nicht ausgeführten Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich. Alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechungen, Verhandlungen oder Zusicherungen, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrages beziehen, haben keine Gültigkeit und Wirkung. Bei Unstimmigkeiten zwischen mündlichen Zusicherungen eines Mitarbeiters oder Beauftragten der Gesellschaft gegenüber dem Mitglied und den Bestimmungen des Vertrages haben die ausdrücklichen schriftlichen Bestimmungen und Anforderungen des Vertrages Vorrang. B. Überschriften: Die Überschriften der Abschnitte und Unterabschnitte in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und der Bezugnahme und werden bei der Auslegung der Bestimmungen dieses Vertrags nicht berücksichtigt. Sofern der Kontext nicht ausdrücklich etwas anderes erfordert, beziehen sich alle Verweise auf Abschnitte des Vertrags auf alle Unterabschnitte. C. Änderungen durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, vorausgesetzt, die Änderungen werden dem Mitglied mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Das Unternehmen kann diese Änderungen durch Veröffentlichung eines Teils des geänderten Vertrags auf der Website des Unternehmens oder durch eine andere Kommunikationsmethode mitteilen. Es wird davon ausgegangen, dass das Mitglied die Vertragsänderung akzeptiert hat, wenn es nach Ablauf der Frist von dreißig (30) Tagen ein Mitgliedsgeschäft tätigt, seine Mitgliedschaft erneuert oder Provisionen annimmt. D. Garantien. Das Unternehmen gewährt keine Produktgarantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die über die ausdrücklich im Vertrag genannten hinausgehen. Das Unternehmen lehnt jegliche Gewährleistung in Bezug auf die mögliche Verletzung von US-amerikanischen oder ausländischen Patenten, Warenzeichen, Handelsnamen, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen, die sich aus der Tätigkeit des Mitglieds ergeben, ab und schließt diese aus. DAS UNTERNEHMEN LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GENAUIGKEIT UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. E. Verzicht. Jeder Verzicht des Unternehmens auf die Verletzung einer Vertragsbestimmung durch ein Mitglied bedarf der Schriftform und ist nicht als Verzicht auf eine spätere oder zusätzliche Verletzung durch das Mitglied auszulegen. Das Versäumnis der Gesellschaft, ein Recht oder Privileg aus dem Vertrag auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Privileg dar. F. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages gerichtlich für ungültig erklärt, verboten oder anderweitig für nicht durchsetzbar erklärt werden, ist sie nur im Umfang der ungültigen, verbotenen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in dieser Gerichtsbarkeit nicht durchsetzbar und führt nicht dazu, dass eine andere Bestimmung des Vertrages nicht durchsetzbar oder ungültig wird, noch wird der Vertrag in einer anderen Gerichtsbarkeit für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt. Darüber hinaus kann jede Bestimmung, die für nicht durchsetzbar befunden wird, in dem nach dem Gesetz maximal durchsetzbaren Ausmaß teilweise durchgesetzt werden. G. Höhere Gewalt. Das Mitglied erkennt an, dass das Unternehmen nicht für Schäden oder Verluste haftet, die durch die Verzögerung oder Unfähigkeit zur Herstellung, zum Verkauf oder zur Lieferung seiner Produkte aufgrund von Streiks, Unfällen, Feuer, Überschwemmungen, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt, terroristischen Handlungen oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, verursacht werden. H. Geltendes Recht, Schiedsgerichtsbarkeit, Unterlassungsanspruch. Der Staat Texas ist der Ursprungsort dieses Vertrags und der Ort, an dem das Unternehmen das Angebot des Antragstellers, Mitglied zu werden, angenommen hat und an dem das Mitglied den Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat. Der Vertrag ist daher in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Texas (unter Ausschluss jeglicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen) auf Verträge auszulegen, die innerhalb dieses Staates geschlossen und vollständig erfüllt werden sollen. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, oder alle Streitigkeiten oder Ansprüche in Verbindung mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern werden durch ein obligatorisches, endgültiges, verbindliches und unanfechtbares Schiedsverfahren in Dallas, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika, entschieden. I. Anwaltshonorare. Wird ein Prozess, eine Klage oder ein Verfahren angestrengt, um eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die dieser Partei gesetzlich zustehen. J. Rechtsnachfolger und Zessionare. Der Vertrag ist rechtlich bindend und kommt den Erben, Nachlassverwaltern, Testamentsvollstreckern, Nachlassverwaltern, persönlichen Vertretern, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern (soweit zutreffend) der jeweiligen Vertragsparteien zugute. K. Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, haften das Unternehmen, seine Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitglieder, Manager, Anteilseigner, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Vertreter (zusammenfassend als ’verantwortliche Parteien“ bezeichnet) nicht für entgangene Gewinne, indirekte, direkte, besondere oder Folgeschäden sowie für alle anderen Verluste, die den Mitgliedern infolge folgender Umstände entstehen oder von ihnen erlitten werden, und das Mitglied stellt das Unternehmen und seine verantwortlichen Parteien von allen Ansprüchen frei und verzichtet darauf: (i) einer Vertragsverletzung durch das Mitglied, (ii) der Förderung oder des Betriebs der Mitgliedschaft und des Mitgliedsgeschäfts, (iii) falscher oder unrichtiger Daten oder Informationen, die das Mitglied dem Unternehmen oder seinen verantwortlichen Parteien zur Verfügung gestellt hat, oder (iv) des Versäumnisses des Mitglieds, Informationen oder Daten bereitzustellen, die das Unternehmen für den Betrieb seines Geschäfts benötigt. JEDES Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die gesamte Haftung der Gesellschaft und ihrer verantwortlichen Parteien für jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag, jedoch nicht beschränkt auf Klagen aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Billigkeitsrecht, den Betrag der Produkte, die das Mitglied bei der Gesellschaft gekauft hat und die sich in einem wiederherstellbaren Zustand befinden, nicht übersteigt und auf diesen Betrag beschränkt ist.
